Leistungen Allgemein / Gebühren / Notdienst

  • Hausbesuche *

  • Stationäre Unterbringungsmöglichkeiten mit Intensivbetreuung

  • Ausstattung:

    • digitales Röntgen
    • Ultraschall
    • Eigenes Labor
      • Blutanalysegerät für Organprofile (Samsung, Vet Cube)
      • Blutanalysegerät für rotes und weißes Blutbild (Scil Vet ABC+)
      • Urindiagnostik (Vet SA)
      • Kotanalysen
      • Diagnostische Schnelltests

* aufgrund aktueller CORONA-Situation derzeit nicht möglich, wir bitten um Ihr Verständnis

Unsere Leistungen berechnen wir nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 28. Juli 1999 (mit dem 1,4-fachen Gebührensatz nach der 2. Verordnung zur Änderung der GOT vom 30. Juni 2008).

Achtung !!! GOT – Notdienstnovelle !!!

Liebe Tierhalter,

am 14. Februar 2020 ist die GOT – Notdienstnovelle in Kraft getreten.
Für Leistungen, die außerhalb der vorgegebenen Sprechzeiten bei Nacht, an Wochenenden und Feiertagen erbracht werden, muss eine Notdienstpauschale von 50,- EUR (zzgl. MwSt), sowie mindestens der zweifache Gebührensatz berechnet werden.

Um ständige Diskussionen zu vermeiden und zum Wohle unserer tierischen Patienten bitten wir zu beachten, dass die Einführung der Notdienstgebühr kein Alleingang unserer Praxis, sondern die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtung zur Einführung dieser Notdienstgebühr, ist.

Trotz der Änderung der GOT ist es uns beinahe unmöglich Ihnen immer und zu jeder Zeit einen lückenlosen Notdienst zu gewährleisten. Leider wird es für uns immer schwerer zusätzliches qualifiziertes Personal zu finden, da Praxen in Großstädten und Praxen ohne Wochenend- und Nachtdienst für den tierärztlichen Nachwuchs deutlich attraktiver sind. Um trotzdem eine optimale Versorgung Ihrer Tiere sicherzustellen, haben wir unsere Notdienstsprechstunden angepasst.

Wir sind weiterhin von Mo + Do 8.00-20.00 Uhr und Di + Fr 8.00-18.00 Uhr und Mi 8.00-15.00 Uhr für Sie da. Trotz der angespannten Personalsituation ist unser Notfalltelefon Mo-Do bis 22.00 Uhr besetzt

                 Notfallsprechstunden an Wochenenden und Feiertagen

                         Sa                                 10.00 – 12.00 Uhr und 17.00 – 18.00 Uhr

                         So und feiertags        10.00 – 11.00 Uhr 

Außerhalb der bekannten Sprechzeiten tritt die Notdienstnovelle in Kraft. Von uns vereinbarte Termine außerhalb der Sprechzeiten sind von den Zusatzkosten selbstverständlich ausgenommen.
Wir bitten Sie, unsere tierärztlichen Leistungen außerhalb der Sprechstunden nur für akute Notfälle in Anspruch zu nehmen. Außerdem bitten wir zu beachten, wir sind keine Klinik, unsere Tierärztinnen arbeiten im Notdienst alleine! Somit können größerer Operationen (z.B. Magendrehung, Kaiserschnitt etc.) die ein OP-Team benötigen, im Notdienst von uns nicht durchgeführt werden. Bitte suchen Sie in diesem Fall direkt eine Klinik auf. Notdienstsprechstunden sind nicht als “Sprechstunde ohne Wartezeit” für Impfungen, Krallenschneiden oder Entwurmungen zu verstehen.
Von Kollegen vorbehandelte, chronische Krankheiten (z.B. Lahmheiten, Erbrechen, Durchfallerkrankungen, Hautprobleme etc.) sind ebenfalls keine akuten Notfälle, die dringend von uns nachts oder am Wochenende weiter behandelt werden müssen. Gerne vereinbaren wir einen Termin zur Aufarbeitung in unserer regulären Sprechstunde. Für Patientenbesitzer, die unsere tierärztlichen Leistungen ausschließlich im Notdienst schätzen, erlauben wir uns in jedem Fall einen erhöhten Gebührensatz zu berechnen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis – so wird es uns auch in Zukunft möglich sein, für Sie und Ihr Tier da zu sein,  ohne mit allgemein geltenden Gesetzen in Konflikt zu geraten.

Ihr Team der Tierarztpraxis Offenberg